Arbeitnehmer sind verpflichtet, zu einem guten Betriebsklima beizutragen. Konflikte sollten intern und sachlich angesprochen werden. Wenn ein direkter Dialog mit der betroffenen Person keine Lösung herbeiführt, sollte mit dem Vorgesetzten und/oder der HR-Abteilung das Gespräch gesucht werden. Einige Firmen sehen auch spezielle interne Anlaufstellen vor, die kontaktiert werden können. Den Arbeitgeber trifft gegenüber seinen Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht. Er hat deshalb Massnahmen zu ergreifen, um Mobbing und Belästigung zu verhindern.