Ja, der Bewerber hat bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags das Recht, den unterbreiteten Arbeitsvertrag abzulehnen. Auch der Arbeitgeber kann bis zur Unterzeichnung den Vertrag zurückziehen. Es ist jedoch zu beachten, dass ein treuwidriges Verhalten, welches zu einem Schaden bei der anderen Partei führt, einen Haftungsanspruch begründen kann. Nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses gelten die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen.