Bei der Gratifikation handelt es sich um eine gesetzlich definierte Sondervergütung. Es besteht ein Anspruch, wenn die Vergütung vereinbart ist. Beim Bonus handelt es sich um eine Begrifflichkeit, die nicht gesetzlich definiert ist. Aus diesem Grund muss im Einzelfall jeweils beurteilt werden, ob es sich bei einem vereinbarten Bonus um Lohnbestandteil oder um eine Gratifikation handelt.