Das Gesetz definiert die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht nicht absolut, sondern hält lediglich fest, dass für eine «beschränkte Zeit» der Lohn zu entrichten ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach der sogenannten Berner, Basler oder Zürcher Skala, abhängig davon, wo der Arbeitsort liegt. In Abweichung zu den gesetzlichen Bestimmungen können die Parteien jedoch eine andere Vereinbarung treffen, sofern diese für den Arbeitnehmenden mindestens gleichwertig ist. Häufig schliessen die Arbeitgeber für die Arbeitnehmenden eine Krankentaggeldversicherung ab, die bei einer Arbeitsunfähigkeit Taggeldleistungen erbringt. Falls der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.