Ein Vollzeugnis sollte folgende Angaben enthalten: Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Detaillierte Auflistung der wichtigen Funktionen und Tätigkeiten des Arbeitnehmers, Aussagekräftige Bewertung der Leistung und des Verhaltens, rechtsgültige Unterschrift des Arbeitgebers samt, Ausstellungsdatum. Zudem muss es formell und materiell dem Verkehrsüblichen entsprechen, z. B. in Maschinenschrift verfasst und sprachlich korrekt sein.